Leistung

Arbeitsschutz & -sicherheit

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens, rechtssicher, persönlich und nach DGUV Vorschrift 2. Wir unterstützen Betriebe im süddeutschen Raum dabei, die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vollständig und nachvollziehbar umzusetzen. Ob kleines Handwerksunternehmen oder mittelständischer Industriebetrieb: Wir entwickeln Arbeitsschutzlösungen, die zu Ihrem Betrieb passen und im Alltag wirklich funktionieren.

Unsere Leistungen

  • Fachkundige Beratung im Arbeitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung bei Behörden- und BG-Anforderungen
  • Entwicklung von Sicherheitskonzepten
  • Individuelle Lösungen für Unternehmen jeder Größe
  • Aufbau der Arbeitsschutzstruktur
  • Gefahrstoffverzeichnisse
  • Themen der Ergonomie
  • Durchführung der ASA-Sitzungen

Wann ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die Pflicht gilt unabhängig von Betriebsgröße und Branche – ob Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern oder Industrieunternehmen mit mehreren Hundert Beschäftigten. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach Branche, Tätigkeitsprofil und Gefährdungslage.

Viele Unternehmen nutzen dabei die externe Variante: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt alle Pflichtaufgaben rechtssicher, ohne dass ein eigener Mitarbeiter dafür ausgebildet und freigestellt werden muss. Das spart Ressourcen und stellt gleichzeitig sicher, dass der Arbeitsschutz vollständig und auf dem aktuellen Stand umgesetzt ist.

So läuft die Betreuung durch ABBS ab

Zu Beginn führen wir eine erste Betriebsbegehung durch, bei der wir die Arbeitsbedingungen, Gefährdungspotenziale und den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen erfassen. Darauf aufbauend erstellen wir eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG, die alle relevanten Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Betriebsmittel abdeckt.

Im laufenden Betreuungsverhältnis stehen wir als fester Ansprechpartner zur Verfügung: für Unterweisungen, Betriebsanweisungen, die Begleitung von ASA-Sitzungen und die Unterstützung bei Anfragen der Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamts. Alle Dokumente werden so aufbereitet, dass sie bei einer Kontrolle sofort vorgelegt werden können.

Wir übernehmen Ihren Arbeitsschutz in Augsburg, Erlangen, Freiburg im Breisgau, Fürth, Heidenheim a. d. Brenz, Ingolstadt, München, Nürnberg, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

Fachkraft für Arbeitssicherheit im Einsatz in einem Betrieb

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