Brandschutz
Wirksamer Brandschutz ist für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben und rettet im Ernstfall Leben. Wir schulen Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern, erstellen rechtssichere Brandschutzordnungen nach DIN 14096 und stehen Betrieben zwischen Ulm, Augsburg und München als verlässlicher Partner im vorbeugenden Brandschutz zur Seite. Unsere Schulungen verbinden fundiertes Fachwissen mit echter Praxis, damit Ihre Belegschaft im Ernstfall weiß, was zu tun ist.
Unsere Leistungen
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Brandschutzunterweisungen
- Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
- Evakuierungs- und Räumungsübungen
- Beratung zum vorbeugenden Brandschutz
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Unternehmen?
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 müssen in der Regel mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko, großen Menschenmengen oder besonderen Räumlichkeiten wie Lagerhallen, Produktionsbetrieben oder Veranstaltungsorten kann dieser Anteil deutlich höher liegen. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Unsere Brandschutzhelfer-Ausbildung dauert in der Regel einen halben Tag und umfasst theoretische Grundlagen (Brandschutzordnung, Verhalten im Brandfall, Alarmierung) sowie eine praktische Löschübung mit echten Feuerlöschern. Die Teilnehmenden erhalten einen zertifizierten Schulungsnachweis, der gegenüber der Berufsgenossenschaft gilt.
Brandschutzordnung nach DIN 14096: Warum sie jeder Betrieb braucht
Die Brandschutzordnung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das regelt, wie sich alle Personen in einem Betrieb im Brandfall zu verhalten haben. Sie gliedert sich nach DIN 14096 in drei Teile: Teil A als Aushang für alle, Teil B für Mitarbeiter ohne besondere Aufgaben und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz – etwa Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte.
Wir erstellen betriebsindividuelle Brandschutzordnungen, die exakt auf Ihre Gebäude, Prozesse und Beschäftigtenstruktur zugeschnitten sind. Eine generische Vorlage reicht hier nicht aus – die Brandschutzordnung muss die tatsächlichen Fluchtwege, Löschmittelstandorte und Zuständigkeiten Ihres Betriebs abbilden.
Wir übernehmen Ihren Brandschutz in Augsburg, Erlangen, Freiburg im Breisgau, Fürth, Heidenheim a. d. Brenz, Ingolstadt, München, Nürnberg, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

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