Leistung

Betriebsmedizin

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe als externer Dienstleister mit Standort in Heidenheim, von wo aus wir Betriebe in der gesamten Region betreuen. Unsere betriebsärztliche Betreuung erfolgt rechtssicher nach DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): persönlich, flexibel und ohne bürokratischen Aufwand für Sie. Von der arbeitsmedizinischen Vorsorge über Eignungsuntersuchungen bis zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement decken wir den gesamten Bedarf Ihres Betriebs ab.

Unsere Leistungen

  • Betriebsärztliche Betreuung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Eignungsuntersuchungen
  • ASA-Sitzungen
  • Standortbegehungen
  • BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Impfaktionen
  • Gefährdungsbeurteilungen

Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge: Was ist der Unterschied?

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) unterscheidet drei Arten von Vorsorgeuntersuchungen. Die Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber zwingend veranlassen, beispielsweise bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm, biologischen Arbeitsstoffen oder bestimmten Bildschirmarbeitsplätzen. Der Beschäftigte ist verpflichtet, daran teilzunehmen, sofern ihm kein unzumutbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zugemutet wird.

Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, die Teilnahme ist für den Beschäftigten jedoch freiwillig. Die Wunschvorsorge kann jeder Mitarbeiter auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen, wenn Gesundheitsgefährdungen durch die Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden können. Als externer Betriebsarzt beraten wir Sie, welche Vorsorgeformen für Ihre Tätigkeitsbereiche konkret verpflichtend sind.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Pflicht und Chance

Nach §167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Der Betriebsarzt spielt im BEM-Prozess eine zentrale Rolle: Er beurteilt, welche Tätigkeiten gesundheitlich zumutbar sind, welche Anpassungen am Arbeitsplatz sinnvoll wären und welche weiterführenden Maßnahmen in Frage kommen. Wir begleiten Arbeitgeber und Beschäftigte durch den gesamten BEM-Prozess, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Dokumentation des Ergebnisses.

Wir betreuen Unternehmen betriebsmedizinisch in Augsburg, Erlangen, Freiburg im Breisgau, Fürth, Heidenheim a. d. Brenz, Ingolstadt, München, Nürnberg, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

Betriebsmedizinische Untersuchung

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